Geschäfts- und Lieferbedingungen:

 

1. Allgemeines

Der Auftraggeber, kurz AG genannt, anerkennt, dass alle Arbeiten nur zu den nachstehenden Bedingungen des

Auftragnehmers, kurz AN genannt, ausgeführt werden. Alle Abweichungen davon bedürfen zu Ihrer Gültigkeit

unserer schriftlichen Zustimmung und gelten nur von Fall zu Fall. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen

sind erst dann für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

   

2. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind, wenn nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der Auftraggeber verzichtet mit

Auftragserteilung auf die ihm lt. § 1170a Abs. 2 ABGB zustehenden Rechte und verpflichtet sich, bei

Überschreitung des Kostenvoranschlages unvermeidliche Mehrleistungen entsprechend den Einzelpreisen des

Kostenvoranschlages oder den üblichen Preisen zu bezahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt immer

aufgrund des Nachmaßes, welches die tatsächlich geleisteten Mengen erfasst. In diesen Fällen kann der

Kostenvoranschlag um 15% überschritten werden, ohne den AG darüber gesondert informieren zu müssen.

  

3. Abrechnung

Bei Fakturierung werden die jeweiligen Tagespreise zur Anwendung gebracht. Bei evtl. entstandenen

Rechenfehlern anerkennt der Käufer unser Recht, diese Rechenfehler durch Nachbelastung auszugleichen.

Werden vom AG Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden verlangt, trägt dieser die Mehrkosten.

Bei bauseitig bedingten Unterbrechungen sind wir berechtigt, zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. An- und

Abreisen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

Rechnungen werden an den AG gelegt und sind unabhängig von eventuellen Versicherungsforderungen, gemäß

der angegebenen Zahlungsfrist, von diesem zu begleichen.

Ungerechtfertigte Rechnungsabzüge werden nachgefordert.

  

4. Zahlungen

Die Bezahlung von Arbeiten und Waren hat bei Übernahme bzw. innerhalb 8 (acht) Tagen nach der

Fertigstellung und Bekanntgabe der Kosten zu erfolgen; weiters wird vereinbart, dass der Auftragnehmer jederzeit zur Abrechnung von bereits erbrachten Leistungen berechtigt ist, unabhängig davon, ob der gesamte

Auftrag fertig gestellt ist oder nicht, z.B. wenn sich das Bauvorhaben über einen Zeitraum von mehr als zwei

Wochen erstreckt.

Leistet der AG die vereinbarte Teilzahlung nicht, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil

zurückzutreten. Die Verzugszinsen betragen 1% für jeden angefangenen Monat.

Es darf bauseits kein Haftrücklass einbehalten werden.

  

5. Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber / Auftragnehmer

Der AG kann den Vertrag nicht einseitig rückgängig machen. Sollte der AN der Vertragsauflösung zustimmen,

werden Stornokosten in der Höhe von 25% des Angebotspreises verrechnet.

Der AN hält sich die Berechtigung zum Vertragsrücktritt nach ÖNORM B2110 vor.

   

6. Lieferung

Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung

unser alleiniges Eigentum.

  

7. Gewährleistung und Schadenersatz

Der AN weist darauf hin, dass das Gewerk nach Fertigstellung vom zuständigen Bezirks-Rauchfangkehrermeister zu prüfen ist. Wird kein Mangel geltend gemacht, gilt das Gewerk als mängelfrei übernommen.

Eine neu errichtete oder wesentlich geänderte Heizungsanlage bzw. Feuerstätte darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn ein positiver Abnahmebefund des zuständigen Bezirks-Rauchfangkehrermeister vorliegt!

Fremdmaterial bzw. Kundenmaterial wird von uns nicht verbaut.

 

8. Technische Vertragsbestimmungen

Der AG hat für die kostenlose Bereitstellung von Wasser und Strom zu sorgen. Bei Sanierungsarbeiten kann es

notwendig sein, in den Stockwerken die Rauchfangwand zu öffnen, diese zusätzlichen Kosten können nicht im

Angebot berücksichtigt werden. Genauso wie die Kosten der Wiederherstellung der betreffenden

Räumlichkeiten.

Treten bei Innensanierungen auf Grund der Bauweise oder schon weit fortgeschrittener Bauschäden Ruß,

Mörtel oder andere Substanzen auf, so sind die Kosten der Reinigung bzw. Wiederinstandsetzung vom AG zu

tragen.

Dachziegel können durch unsere Tätigkeit Schaden nehmen, die Kosten der Wiederinstandsetzung sind vom AG zu tragen.

Bei Arbeiten in Grünanlagen oder auf Asphalt ist damit zu rechnen, dass kleine Rückstände von Mörtel etc.

zurückbleiben.

Eine Fein- oder Endreinigung der Baustelle ist durch den AG durchzuführen und ist nicht mit kalkuliert. Eine

Grobreinigung wird durch den AN gemacht.

Der AG sorgt auch für die problemlose Zugänglichkeit während der Bauarbeiten zu den notwendigen

Räumlichkeiten, eine Arbeitsunterbrechung und die entstehenden Zeitaufwendung  hierfür sind separat zu

bezahlen.

Der AN sorgt dafür, dass offene Dachflächen etc. provisorisch dichtgehalten werden. Bei Auftreten von

Unwettern oder äußerer Gewalt kann keine Haftung für ein provisorisches Dichthalten übernommen werden.

Wir behalten uns vor, aus Gründen der Sicherheit bei: Schlechtwetter, ungünstiger sonstiger Verhältnisse oder

höherer Gewalt die Arbeiten am Dach auszusetzen.

Schutt- und Müllgebühren sind nicht im Angebotspreis enthalten, diese werden separat in der Rechnung

angeführt. Ist der zu entsorgende Abfall offensichtlich kontaminiert, wird eine Deponierung erst nach Prüfung

durch eine Prüfanstalt durchgeführt. Die Kosten trägt der AG.

Mängelmeldungen sind spätestens 1 Woche nach Arbeitsbeendigung schriftlich anzuzeigen. Gerechtfertigte

Mängelrügen werden von uns binnen kürzester Zeit erledigt.

Befunde vom zuständigen Bezirks-Rauchfangkehrermeister sind nicht in unseren Preisen beinhaltet und sind mit diesem separat zu verhandeln.

Der AG verpflichtet sich, die Meldepflicht an Behörde und Rauchfangkehrer einzuhalten.

Wir sind bemüht, die gültigen Normen und Bauvorschriften einzuhalten, behalten es uns aber vor, neueres

Wissen und den Stand der Technik bei unseren Arbeiten anzuwenden. Dies gewährleistet Ihnen und uns

Qualität auf neuestem Stand.

  

9. Erfüllungsort

ist der Sitz des Auftraggebers.

 

10. Gerichtsstand und Zahlungsort

Zahl- und klagbar Bezirksgericht Hallein.

 

11. Allfälliges

Mit Auftragsvergabe an unser Unternehmen stimmt der Besteller ausdrücklich unseren Geschäftsbedingungen

zu. Bei eventuellen Streitigkeiten wird unwiderruflich die Reihenfolge der Heranziehung der Geschäftsbedingungen wie folgt festgelegt:

1. Geschäftsbedingungen Rudolf Ziller Kamintechnik;

2. Geschäftsbedingungen Auftraggeber;

3. Einschlägige Ö-Normen sowie das ABGB etc.